Nach § 17 der Berufsordnung der Bundessteuerberaterkammer (BOStB) ist eine Beschäftigung von freien Mitarbeitern, die nicht Personen i. S. d. § 56 Abs. 1 StBerG sind, zulässig, soweit diese weisungsgebunden unter der fachlichen Aufsicht und der Verantwortung des Berufsträgers tätig sind.
Nach meiner Ausbildung zur Fachangestellten in steuer- und wirtschaftsberatenden Berufen und der Qualifizierung als geprüfte Bilanzbuchhalterin habe ich umfangreiche praktische Erfahrung sammeln können.
Besonders auf dem Gebiet der Bilanzierung von Kapitalgesellschaften aller Größenklassen und in sämtlichen Lebensphasen der Gesellschaft verfüge ich über fundierte Fachkenntnisse, die ich durch regelmäßige Teilnahme an qualitativ hochwertigen Fortbildungsveranstaltungen auf aktuellem Stand halte.
Seit 2004 bin ich als unabhängiger Dienstleister für Anwalts- und Steuerkanzleien tätig.
Meine Auftraggeber schätzen meine professionelle und termingerechte Arbeit. Flexibilität und Diskretion sind für mich selbstverständlich.
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