Meine objektive Beratung hilft Ihnen, die tatsächliche Lage Ihres Unternehmens zu erkennen und die notwendigen Maßnahmen zur Restrukturierung oder zur Sanierung einzuleiten. Ich unterstütze Sie bei der Einhaltung insolvenzrechtlicher Vorgaben, um persönliche Haftungstatbestände und strafrechtliche Konsequenzen zu vermeiden.
Als geprüfte KMU Fachberaterin Sanierung® erfülle ich die Voraussetzungen zur Erstellung einer Bescheinigung nach § 270 b Abs. 1 Satz 3 InsO sowie zur Tätigkeit als Sachwalterin nach den Vorschriften des ESUG.
Mein Ziel ist die Entwicklung eines zukunftsträchtigen Sanierungskonzeptes bei dessen Umsetzung ich Sie aktiv begleite – für Ihr Unternehmen, für Sie und für Ihre Familie.
Als gesetzlicher Vertreter der GmbH vertreten Sie die Gesellschaft gegenüber Dritten gerichtlich und außergerichtlich. Sie sind verpflichtet, die Geschäfte immer mit der Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes zu führen. Die gilt besonders in der Unternehmeskrise. Aber auch bei den ersten Anzeichen einer möglichen Krise wie z. B. Liquiditätsengpässen, müssen Sie sofort reagieren. Bei Pflichtverletzungen riskieren Sie, für entstandene Schäden in die persönliche Haftung genommen zu werden.
Als GmbH-Geschäftsführer müssen Sie wissen, welchen Haftungsrisiken Sie persönlich ausgesetzt sind und welche Möglichkeit es gibt, die Insolvenz und damit auch Ihre eigene Inanspruchnahme von Gläubigern zu vermeiden. Sie brauchen mehr Informationen?
Antworten zu sämtlichen Fragen rund um private Insolvenzverfahren, einschliesslich eines kostenlosen E-Books, finden Sie unter kreditzentrale.com.
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