Leistungen i. S. d. § 6 Abs. 4 StBerG I Verbuchung der laufenden Geschäftsfälle I laufende Lohnabrechnung I Betriebswirtschaftliche Beratung
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Fördermittel

Bei der Beantragung von Fördermitteln müssen Sie bis ins Detail nachweisen, dass Ihr Vorhaben voraussichtlich tragfähig sein wird. Eine sorgfältige Vorbereitung ist unverzichtbar. 

 

Als Gründer sollten Sie einen Businessplan und als Bestandsunternehmen eine Beschreibung Ihres Vorhabens vorliegen haben. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht grundsätzlich nicht. 

 

Der Markt für Fördergelder, Kredite und Subventionen ist sehr groß und heterogen. Es gibt Angebote der EU, der Bundesrepublik, der Bundesländer, einzelner Kommunen und der KfW-Mittelstandsbank. Auch Kombinationen sind möglich. 

 

Wegen des relativ geringen Aufwands, ist es für Selbständige und kleine Unternehmen günstig, sich auf Angebote des Bundes bzw. der KfW-Bank zu konzentrieren.

 

Merkblatt

Ausführliche Informationen dazu habe ich für Sie in diesem Merkblatt zusammengestellt.

Merkblatt Fördermittel.pdf
PDF-Dokument [139.1 KB]

Hier finden Sie mich

Stephanie Ballhorn

Bilanzbuchhalterin

KMU Fachberaterin Sanierung®

Klosterstraße 22
31737 Rinteln

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